Wie sieht die Fahrerschulung aus?
Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule mit Fahrlehrer zu erfolgen, die die Klasse A schulen darf.
Der Zeitaufwand liegt bei mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten). Der Fahrlehrer entscheidet, ob ich fähig genug bin ein Leichtkraftrad sicher auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
Die Übungen können sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden. Auf weitere inhaltliche Vorgaben wie z.B. Ort und Zeitumfang wurde verzichtet, um Fahrlehrern weitgehende pädagogische Freiheit zu geben und den individuellen Bedürfnissen der Bewerber Rechnung tragen zu können.
Theoretischer Schulungsstoff
Der Umfang der klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten (Teil der 9 Unterrichtseinheiten insgesamt).
Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:
Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Persönliche Voraussetzungen
- Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder
- Körperliche Voraussetzungen
- Fitness
- Schutz des Fahrers/Beifahrers
Anforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung,Verletzungsschutz, Wetterschutz
- Betriebs- und Verkehrssicherheit
Prüfung, Wartung und Pflege
Technische Veränderungen am Motorrad
Folgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/Gewichtsverteilung
Sicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung undDämpfung, Einstellung von Bedienhebeln
„Einmotten“ und Wiederinbetriebnahme des Motorrades
- Umweltschonung
Bleifreier Kraftstoff, Katalysator
Schalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out)
Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbote
Besondere Gefahren für Motorradfahrer durch:
Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse
- Fahrbahn „lesen“
Sand / Splitt / Teerverfugungen / Öl / Nässe / Glätte / Laub / Schmutz / Schienen / Gullys / Markierungen / Schlaglöcher / Spurrillen / Gegenstände auf der Fahrbahn
- Sehen und gesehen werden
Visier, Sichtfeld, Sehhilfen, Adaption
Blickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, Beleuchtung
Sichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens
- Mitnahme von Personen
Kinder, Erwachsene
Verhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen
- Umweltbewusstes Verhalten
Kein unnötiges Beschleunigen – vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrades.
Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Hauptgefahren durch andere:
Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven
- b)Fahren unter erschwerten Bedingungen
Kälte – Wärme – Regen – Sichtbehinderung – Aquaplaning – Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch,Streumittel
- Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit:
Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen
- *)Motorräder mit Beiwagen
Fahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, Anlenkung
Bremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren
Beladen des Gespanns
*) Gilt nicht für AM.
- Motorrad mit Anhänger
Rechtliche Bestimmungen
Verbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen
- Verhalten nach Unfällen
Absicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.
Fahrtechnik und Fahrphysik
- Bedeutung der Grundfahraufgaben
- Anfahren und Stabilisieren der Fahrbewegung
Antriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der Fahrbewegung
Kreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte
- Kurven
Kurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken,Legen)
Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/Bremskräfte
Blicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen
- Bremsen
Wirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand-und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung – Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe)
Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche*)
Vollbremsung/Gefahrenbremsung
Blockieren: Vorderrad – Hinterrad. Grenzen der Automatischen Blockierverhinderer bei motorisierten Zweirädern, Störkräfte beim Bremsen*)
*) Nicht für A1, AM.
- Ausweichen
Ausweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen
- Kritische Fahrzustände/Ursachen
Pendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.
Praktischer Übungsstoff
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom
- Langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten.
Schulung auf Autobahnen
Schulung auf Autobahn oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung,die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben(davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
Schulungsfahrzeuge
Das Schulungsfahrzeug ist ein Motorrad. Der Fahrlehrer muss mit dem Fahrschüler kommunizieren können.
Abschluss der Schulung
Ich muss dem Fahrlehrer beweisen, dass ich zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 fähig bin. Der Fahrlehrer entscheidet, wann es soweit ist.
Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Muster einer Bescheinigung:
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Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Name, Vorname:
geboren am:
geboren in:
hat vom.........bis ........erfolgreich an einer Fahrerschulung (Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV) teilgenommen.
Führerscheinnummer:
Ort:
Ausgehändigt am:
(Stempel und Unterschrift der Fahrschulinhaberin/des Fahrschulinhabers oder der verantwortlichen Leitung)
(Unterschrift der Fahrerlaubnisinhabe-rin/des Fahrerlaubnisinhabers)
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